Hundeführerschein Bremen: Pflicht für Neuhalter ab Juli 2026

Bremen macht den Hundeführerschein zur Pflicht: 35 Fragen, 45 Minuten, doppelte Bestehensgrenze. Theorie schon vor der Anschaffung — alle Regeln im Überblick.

· Ratgeber

Die Aufwind-Möwe hält eine Leine, an deren Ende ein ruhig sitzender Hund zu ihr aufschaut

Bremen schreibt den Hundeführerschein grundsätzlich allen neuen Hundehalterinnen und Hundehaltern vor, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht. Wenige Gruppen sind ausgenommen, sie stehen in der Tabelle unten. Wer ab dem 1. Juli 2026 einen Hund aufnimmt, braucht den Sachkundenachweis. Grundlage ist das Bremische Hundegesetz vom 24. Juni 2025, zuletzt geändert am 24. März 2026, samt Verwaltungsvorschrift zur Sachkundeprüfung.

Eine allgemeine Sachkundepflicht kennt auch Niedersachsen: Dort gilt sie schon seit dem 1. Juli 2013 für Hundehalter unabhängig von der Rasse (§ 3 NHundG). In Nordrhein-Westfalen dagegen hängt die Pflicht an Rasse, Gefährlichkeit oder Größe des Hundes.

Das Wichtigste in Kürze

Ab wann 1. Juli 2026, für neu aufgenommene Hunde
Für wen Neuhalter, unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht
Ausnahmen Tierärztinnen und Tierärzte, Jägerinnen und Jäger, Halter eines Blindenführhunds; im Einzelfall Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamts
Theorieprüfung 35 Single-Choice-Fragen, je 4 Antwortoptionen, grundsätzlich 45 Minuten
Aufbau 7 Fragen aus jedem der 5 Themenbereiche
Bestanden mindestens 4 von 7 je Themenbereich und mindestens 26 von 35 insgesamt
Wiederholung unbegrenzt möglich
Praxisteil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes
Bestandsschutz Hunde, die vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen wurden; als gefährlich eingestufte Hunde: Nachholen bis 30. Juni 2028
Prüfung durch vom LMTVet anerkannte Prüferinnen und Prüfer

Die doppelte Hürde — der Punkt, den viele übersehen

Die Bestehensregel hat zwei Bedingungen, und beide müssen erfüllt sein:

  1. Mindestens 26 von 35 Fragen insgesamt richtig. Das sind 74,3 Prozent.
  2. Mindestens 4 von 7 Fragen in jedem einzelnen der fünf Themenbereiche.

Der zweite Teil ist der gefährlichere. Du kannst 28 richtige Antworten haben — deutlich über der Gesamtgrenze — und trotzdem durchfallen, wenn du in einem Themenbereich nur drei Treffer landest. Wer sich auf seine Lieblingsthemen stürzt und ein Gebiet liegen lässt, produziert genau dieses Ergebnis.

Praktisch heißt das: Gleichmäßig lernen schlägt Schwerpunkte setzen. Bei 35 Fragen und nur 7 je Bereich schlägt jede einzelne falsche Antwort mit 14 Prozentpunkten in ihrem Bereich zu Buche. Es gibt keinen Puffer, den man an anderer Stelle wieder hereinholt.

Ein Hinweis, falls du auf eine andere Zahl stößt: Die FAQ des Innenressorts spricht von mindestens 75 Prozent, das wären 27 richtige. Maßgeblich ist das Prüfungsverfahren der Senatorin für Gesundheit, und das nennt 26 von 35.

Theorie vor der Anschaffung

Eine Besonderheit, die in der Praxis für Überraschungen sorgt: Die Theorieprüfung ist vor der Aufnahme des Hundes abzulegen. Sie ist keine Formalie, die man nachreicht, während der Welpe schon im Wohnzimmer sitzt.

Der Praxisteil muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes absolviert werden. In diesem Teil wird der Umgang mit dem konkreten Hund geprüft, den es zum Zeitpunkt der Theorie also noch gar nicht geben muss. Der Hund muss dafür mindestens zwölf Monate alt sein.

Wer also im Sommer 2026 einen Hund plant, sollte die Theorie vorziehen. Die Prüfung nehmen Prüferinnen und Prüfer ab, die der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) anerkannt hat; sie kann auf Papier oder computergestützt stattfinden.

Wer braucht keine Prüfung?

Die Pflicht gilt unabhängig vom Hund, aber nicht für jede Person. Ausgenommen sind Tierärztinnen und Tierärzte, Jägerinnen und Jäger sowie Halter eines Blindenführhunds. Darüber hinaus kann das Ordnungsamt im Einzelfall eine Ausnahme genehmigen.

Wer schon Erfahrung hat, spart einen Teil: Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten und die Theorieprüfung bereits bestanden hat, muss für einen neuen Hund nur die praktische Prüfung ablegen.

Was ist mit Hunden, die schon da sind?

Für Hunde, die vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen wurden, gilt Bestandsschutz. Wer seinen Hund schon hat, muss grundsätzlich nicht nachträglich zur Prüfung.

Eine Ausnahme gibt es: Hat das Ordnungsamt den Hund als gefährlich eingestuft, müssen Theorie und Praxis bis zum 30. Juni 2028 nachgeholt werden.

Der Bestandsschutz hängt am Hund, nicht an der Person. Wer später einen weiteren oder einen neuen Hund aufnimmt, fällt für diesen Hund unter die neue Regel.

Wie man sich sinnvoll vorbereitet

Der Fragenkatalog ist in Bremen nicht öffentlich — anders als etwa in Nordrhein-Westfalen, wo die Tierärztekammern ihren Katalog mit 197 Fragen veröffentlichen. Man kann also nicht die Originalfragen auswendig lernen, und das ist auch nicht der Punkt: Geprüft wird Sachkunde, nicht Textgedächtnis.

Was die Vorbereitung trägt:

Alle fünf Bereiche gleich behandeln. Wegen der Bereichshürde ist das keine Fleißfrage, sondern Prüfungsarithmetik. Ein systematischer Plan, der jeden Bereich regelmäßig anfasst, schützt vor genau dem Ausfall, der zum Durchfallen führt.

Mit Fragen lernen, nicht mit Texten. Wer sich selbst abfragt, sieht sofort, was noch nicht sitzt. Beim Lesen und Markieren fällt das nicht auf. Wer 35 Fragen unter Zeitdruck beantworten muss, sollte vorher hunderte beantwortet haben — nicht Kapitel gelesen haben.

Wiederholen, wenn das Vergessen einsetzt. Zwischen Anmeldung und Prüfung liegen oft Wochen. Was in Woche eins gelernt wurde, ist in Woche sechs verblasst, wenn es nicht rechtzeitig wiederkommt.

Unter Prüfungsbedingungen üben. 45 Minuten, 35 Fragen, kein Feedback zwischendurch — das ist ein anderes Erlebnis als gemütliches Blättern. Wer das Format vorher kennt, verliert am Prüfungstag keine Zeit daran.

Sachkundepflichten breiten sich aus — jedes Land anders

Für Hundehalterinnen und -halter außerhalb Bremens lohnt der Blick trotzdem. Sachkundenachweise breiten sich aus, und die Regelwerke unterscheiden sich stark.

Niedersachsen verlangt den Nachweis seit dem 1. Juli 2013 von allen Hundehaltern (§ 3 NHundG), rasse- und größenunabhängig, Theorie vor der Aufnahme, Praxis im ersten Jahr. Bremen folgt diesem Modell eng. Die Ausnahmen sind aber anders geschnitten: In Niedersachsen gilt die Sachkunde zum Beispiel schon als vorhanden, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, ganz ohne Prüfung. Frei sind dort außerdem unter anderem Tierärzte, wer eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde abgelegt hat, und Halter von Blindenführ- oder Behindertenbegleithunden.

Nordrhein-Westfalen verlangt Sachkunde nur für bestimmte Hunde: nach § 11 LHundG NRW für große Hunde (ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm), nach § 6 für gefährliche Hunde und nach § 10 für Hunde bestimmter Rassen. Den Katalog dazu veröffentlichen die Tierärztekammern: 197 Fragen in 20 Themenbereichen.

Drei Länder, drei Regelwerke. Wer umzieht oder in Grenznähe wohnt, sollte nicht davon ausgehen, dass ein Nachweis überall zählt.

Gibt es bei Scheinemeister eine Vorbereitung?

Noch nicht. Bremen veröffentlicht keinen Fragenkatalog, eine Vorbereitung ginge also nur mit eigenen, prüfungsnah konstruierten Aufgaben entlang der fünf Themenbereiche. Ob wir sie anbieten, ist noch nicht entschieden. Wenn ja, steht das hier, und dazu, dass die Fragen von uns stammen und nicht die Originalfragen sind.

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