Kälteschein: Sachkunde für Kälteanlagen und Wärmepumpen
Kälteschein nach der ChemKlimaschutzV 2026: Zertifikate A1 bis E statt Kategorien I–IV, immer Theorie und Praxis, alte Bescheinigungen gelten bis 12.03.2029.
Wer Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installiert, repariert, wartet oder außer Betrieb nimmt, braucht dafür eine Sachkundebescheinigung, im Alltag „Kälteschein". Das gilt auch für die Dichtheitskontrolle und die Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen.
Seit dem 17.04.2026 gilt dafür die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 14.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 100). Die Pflicht steht in § 5, die Ausstellung der Bescheinigung in § 6. Die europäischen Mindestanforderungen setzt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215, die die alte Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 aufgehoben hat; Grundlage ist Art. 10 der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573.
Das Wichtigste in Kürze
| Rechtsgrundlage | §§ 5, 6 und 11 ChemKlimaschutzV vom 14.04.2026; Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215; Art. 10 Verordnung (EU) 2024/573 |
| Zertifikate | A1, A2, B, C, D, E; sie lösen die Kategorien I bis IV ab |
| Prüfung | immer theoretisch und praktisch |
| Abgenommen von | Handwerksinnungen mit Ermächtigung der Handwerkskammer, sonst Handwerkskammern; IHKs; nach § 9 behördlich anerkannte Stellen |
| Alte Bescheinigungen | gelten bis zum Ablauf des 12.03.2029 |
| Auffrischung | ab 13.03.2029 Pflicht, wenn die Bescheinigung älter als sieben Jahre ist |
| Öffentlicher Fragenkatalog | keiner bekannt |
Was sich 2026 geändert hat
Neue Zertifikate statt Kategorien. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 gliedert die Sachkunde für ortsfeste Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen in sechs Zertifikate (Art. 3 Abs. 2):
| A1 | fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe |
| A2 | wie A1, aber nur für kleine Einrichtungen: unter 3 kg Füllmenge, gekennzeichnete hermetisch geschlossene unter 6 kg |
| B | Kohlendioxid (CO2) |
| C | Ammoniak |
| D | nur Rückgewinnung, für die kleinen Einrichtungen wie bei A2 |
| E | nur Dichtheitskontrolle, ohne Eingriff in den Kältekreislauf |
Das Umweltbundesamt ordnet die alten Kategorien so zu: I entspricht A1 sowie B und C, II entspricht A2 sowie B und C, III entspricht D, IV entspricht E.
Alternative Kältemittel gehören jetzt dazu. Bei Installation, Reparatur, Wartung und Außerbetriebnahme erfasst die Zertifizierung auch Anlagen mit Kohlenwasserstoffen wie Propan, mit CO2 oder Ammoniak (Art. 2 Abs. 1 DVO (EU) 2024/2215). Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung bleiben auf fluorierte Gase bezogen. Wärmepumpen sind Kältemaschinen; wer Propan-Wärmepumpen installiert oder wartet, fällt damit unter die Pflicht.
Übergang und Auffrischung. Bescheinigungen nach altem Recht gelten bis zum Ablauf des 12.03.2029 weiter (§ 17 Abs. 2 ChemKlimaschutzV). Ab dem 13.03.2029 gilt außerdem: Liegt die Ausstellung der Bescheinigung mehr als sieben Jahre zurück, braucht man einen Auffrischungskurs, der seinerseits nicht länger als sieben Jahre zurückliegt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Abs. 3). Wer eine alte Bescheinigung hat, klärt am besten rechtzeitig mit seiner Prüfstelle, wie er auf das neue Zertifikat umstellt.
Wie geprüft wird
Theorie und Praxis, ohne Ausnahme. § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV verlangt eine bestandene theoretische und praktische Prüfung nach den Mindestanforderungen in Anhang I der Durchführungsverordnung. Dazu kommt der Nachweis einer passenden technischen oder handwerklichen Berufsausbildung; Ausnahmen regelt § 6 Abs. 4. Für mobile Einrichtungen wie Fahrzeugklimaanlagen gibt es einen eigenen Weg über ein Trainingsprogramm (§ 6 Abs. 2), das ist ein anderer Schein.
Was in der Theorie drankommt. Anhang I legt die Kenntnisse fest, nicht die Fragen: je Kenntnis eine oder mehrere Fragen. Für A1 und A2 muss mindestens eine Frage zu CO2 und Ammoniak und eine zur Energieeffizienz dabei sein. Und aus den Gruppen 6 bis 9 des Anhangs wird mindestens eine geprüft, ohne dass der Prüfling vorher erfährt, welche. Wer eine dieser Gruppen auslässt, setzt also auf Glück.
Wer prüft. § 11 ChemKlimaschutzV nennt drei Gruppen: Handwerksinnungen, soweit die Handwerkskammer sie zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt hat, sonst die Handwerkskammern; die Industrie- und Handelskammern; und Stellen, die die zuständige Landesbehörde nach § 9 anerkannt hat, also Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Unternehmen.
Was nicht festgelegt ist. Fragenzahl, Dauer und Bestehensgrenze nennen weder die ChemKlimaschutzV noch die Durchführungsverordnung noch das Umweltbundesamt. Einen öffentlichen Fragenkatalog haben wir nicht gefunden, und das Umweltbundesamt nennt keinen. Ob die Stellen eigene Fragen stellen oder auf einen gemeinsamen Bestand zurückgreifen, ist uns nicht bekannt.
Für Prüflinge heißt das: Wer nach „den" Prüfungsfragen sucht, findet keine amtlichen. Der Stoff ist trotzdem klar umrissen, denn Anhang I legt die Mindestkenntnisse fest. Format, Dauer und Ablauf erfährst du nur bei deiner Prüfstelle, und das ist die Information, die sich nicht verallgemeinern lässt.
Wie man sich vorbereitet
Das richtige Zertifikat klären, und zwar zuerst. Wer für A2 lernt und A1 braucht, hat am Thema vorbei gearbeitet. Für Propan-, CO2- oder Ammoniakanlagen entscheidet neben der Füllmenge auch das Kältemittel.
Bei der Prüfstelle nachfragen. Format und Ablauf legt sie fest. Zehn Minuten Telefonat ersparen unangenehme Überraschungen.
Alle Gruppen lernen. Welche der Gruppen 6 bis 9 geprüft wird, erfährst du vorher nicht.
Den Stoff beherrschen, nicht Fragen sammeln. Weil es keinen öffentlichen Katalog gibt, ist Sachverständnis die tragfähige Strategie.
Praxis und Theorie trennen. Jede Prüfung hat einen praktischen Teil, und der lässt sich nicht am Schreibtisch üben.
Scheinemeister bereitet darauf vor
Weil es keinen amtlichen Fragenkatalog gibt, sind unsere Aufgaben eigene, prüfungsnah konstruiert entlang der Mindestanforderungen in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Das kennzeichnen wir, und der Preis folgt dieser Einstufung.
Eine Prüfungssimulation bieten wir nicht an, weil Fragenzahl, Dauer und Bestehensgrenze nirgends amtlich festgelegt sind. Und den praktischen Teil ersetzt kein Lerntrainer; wir können ihn höchstens als Wissensfragen zu den Abläufen abbilden. Was ein Trainer hier leisten kann, ist prüfen, ob das Verständnis sitzt.
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